Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wetteraukreis
Wissen & Praxis-Tipps
Auf dieser Seite haben wir Hintergrundinformationen zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Landwirtschaft und Gewässerschutz und außerdem jede Menge Praxistipps für Sie zusammengestellt.
Bitte rufen Sie unsere Wissen + Praxis-Tipps über folgende Website ab https://www.schnittstelle-boden-wrrl-hessen.de/praxis_wissen.html
News
Bodenbearbeitung und Aussaat von Zwischenfrüchten und Raps bei Trockenheit - Nicht den Kopf in den „trockenen Boden“ stecken -
Weitere Informationen finden Sie unter Wissen & Praxis-Tipps…
MehrSchlechte Weizenqualität 2022? Daran könnte es gelegen haben…
Weitere Informationen finden Sie unter Wissen & Praxis-Tipps…
MehrZwischenfruchtgemenge 2022 - Auf die richtige Mischung kommt es an!
Weitere Informationen finden Sie unter Wissen & Praxis-Tipps…
MehrBodenbearbeitung und Aussaat von Zwischenfrüchten und Raps bei Trockenheit - Nicht den Kopf in den „trockenen Boden“ stecken -
veröffentlicht am: 12.08.2022
Die Aussaat von Raps steht kurz bevor und die Zwischenfrüchte sollten gesät werden, aber die anhaltende Trockenheit macht‘s einem nicht leicht.
Bereiten Sie Ihre Flächen für die Rapsaussaat jetzt vor und warten Sie nicht länger mit der Zwischenfruchtaussaat!
Ein erhöhter Maschinenverschleiß muss dieses Jahr in Kauf genommen werden.
Wie Sie den Boden jetzt am besten bearbeiten und wie Sie mit eventuellen Herbizidrückständen der Wirkstoffklasse 2 umgehen, lesen Sie in unseren aktuellen Beratungshinweisen:
- Rundbrief Bodenbearbeitung und Aussaat von Zwischenfrüchten und Raps bei Trockenheit 2022 (pdf 315 KB)
- Rundbrief Abbau der Herbizidwirkstoffe der Wirkstoffgruppe 2 - Ansaathinweise Zwischenfrüchte und Raps 2022 (pdf 320 KB)
Schlechte Weizenqualität 2022? Daran könnte es gelegen haben…
veröffentlicht am: 09.08.2022
Rohproteingehalt – Welche Faktoren führten dieses Jahr zu verminderten Weizenqualitäten?
Das können Sie in unserem Rundbrief nachlesen:
Rundbrief Weizenqualität 2022 (pdf 300 KB)
Zwischenfruchtgemenge - Auf die richtige Mischung kommt es an!
veröffentlicht am: 28.06.2022
Zwischenfruchtmischungen gibt es wie Sand am Meer, doch sind nicht alle empfehlenswert.
Die Zusammenstellung einer eigenen Mischung kann Vorteile sowohl hinsichtlich der Zwischenfruchtwirkung als auch ihres Gelbeutels haben.
Es lohnt sich folglich über eine Eigenmischung Gedanken zu machen.
Im folgenden Merkblatt finden Sie verschiedene Mischungsbeispiele von Winterzwischenfrüchten mit entsprechenden Saatmengenverhältnissen, Saatgutkosten und ihrer Fruchtfolgeeignung:
Rundbrief Zwischenfruchtmischungen Sommer 2022 (pdf 340 KB)
Stickstoffverlagerung unter 90 cm - kommt mein Getreide da dran?
veröffentlicht am: 16.03.2022
Nitrat ist im Boden mobil. Es ist wasserlöslich und wird mit dem Bodenwasser transportiert. Wenn von Nmin gesprochen wird, ist damit der mineralisierte Stickstoff gemeint.
Um die Verlagerung von Stickstoff zu untersuchen, haben wir wieder auf einigen Löss-Standorten in der Wetterau und im Main-Kinzig-Kreis Nmin-Beprobungen bis in eine Tiefe von 2,1 m durchgeführt.
Die Ergebnisse können Sie in folgendem Rundbrief nachlesen:
Rundbrief Stickstoff-Verlagerung (pdf 800 KB)
Zwischenfruchtbestände nicht umbrechen!
veröffentlicht am: 29.10.2021
Dieses Jahr finden wir sehr unterschiedliche Zwischenfruchtbestände.
Je später Zwischenfrüchte gesät wurden, desto weniger Biomasse konnten sie bilden (Foto A).
Es gibt aber auch sehr üppige Bestände. Hier fällt vor allem der Gelbsenf durch seine gelbe Blütenpracht ins Auge (Foto B).
Wie jedes Jahr stellt sich bei solchen blühenden Zwischenfruchtbeständen die Frage nach der Gefahr der Aussamung.
Wann müssen Bestände geschröpft werden, um einen Durchwuchs reifer Samen zu vermeiden?
Die Antwort lautet: RUHE BEWAHREN!
Schauen Sie sich die Bestände genau an, denn insbesondere bei Gelbsenf oder Ölrettich ist die Samenreife sehr einfach festzustellen. Beide Arten bilden Schoten, in denen die Samen heranreifen.
Beim Gelbsenf in Foto B sind zwar die Schotenansätze zu erkennen, aber noch keine fertigen Schoten. Selbst die Samen einer fertig entwickelten Schote (optisch vergleichbar mit Rapsschoten) sind noch weit von der Samenreife entfernt.
Solange der Samen noch grünlich und wässrig ist, besteht keine Notwendigkeit, den Bestand zu schröpfen. Die Samen benötigen in diesem Stadium noch lange Zeit zum Ausreifen.
Durch die nun geringe Strahlungsenergie wird die Samenreife mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr erreicht.
Lassen Sie die Bestände noch stehen, denn sie erfüllen noch folgende Leistungen:
- Nährstoffkonservierung: Gerade bei den extrem gestiegenen Düngemittelpreisen sollten Sie die Pflanze jedes Kilogramm Stickstoff aufnehmen lassen. Sie sparen im nächsten Jahr bares Geld.
- Bodenverbesserung: Die Pflanzen durchwurzeln den Boden, stabilisieren das Gefüge, tragen durch Ausscheidung von organischen Säuren zum Humusgehalt bei und machen einige Nährstoffe für die Folgefrucht verfügbarer (Phacelia >>> Phosphor).
- Unkraut- und Ausfallunterdrückung
Sensortechnik im Rapsanbau
veröffentlicht am: 30.09.2021
Durch den Einsatz eines Sensors kann die Stickstoffaufnahme von Rapsbe-
ständen ermittelt werden. Da die Stickstoffaufnahme des Rapses vor dem Winter die Höhe der Frühjahrsdüngung bestimmt, wird auf Basis der Ergeb-
nisse des Scans die Düngung optimiert.
Details und Hintergründe zum Scannen von Rapsbeständen können Sie in folgendem Rundbrief nachlesen:
Rundbrief zur Sensortechnik im Rapsanbau (pdf 220 KB)

Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft
veröffentlicht am: 14.09.2021
Neue Anwendungsbestimmung in Wasserschutzgebieten
Mit der fünften Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind am 08.09.2021 neue Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln, speziell von Glyphosat, in Kraft getreten.
Ab sofort ist die Anwendung von Glyphosat generell in Wasserschutz-gebieten, Heilquellenschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphären-reservaten und zur Sikkation (Spätanwendung vor der Ernte) verboten!
Außerhalb dieser Gebiete sind die Anwendung, die Häufigkeit der Anwendung und die zu behandelnden Flächen auf ein notwendiges Maß zu reduzieren!
Liegen meine Flächen in einem Wasser- und/oder Heilquellen-schutzgebiet?
Es gibt zwei Möglichkeiten dies herauszufinden:
1. Besuchen Sie das Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen (Gruschu), mit der Karte der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete: https://gruschu.hessen.de
Kurzerläuterung GruSchu:
- Nach dem Aufruf dieses Links müssen die Nutzungsregeln mit dem Button „Akzeptieren“ unten rechts bestätigt werden. Danach kann eine kurze Einführung gestartet oder diese mit einem Klick auf das „x“ verworfen werden.
- Geben Sie oben links über die Suchfunktion bei Ort, Adresse, PLZ Ihren gesuchten Standort ein. Die Karte zoomt automatisch in den von Ihnen gesuchten Bereich.
- Luftbilder können Sie oben rechts mit dem linken Karteireiter einblenden.
- Die Legende können Sie oben rechts mit dem mittleren Karteireiter anzeigen lassen.
- Das Anwendungsverbot für Glyphosat gilt für alle Zonen der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete.
2. Sie können die betroffenen Flächen im Gemeinsamen Antrag einsehen:
Kurzerläuterung Agrarportal:
- Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten unter https://agrarportal-hessen.de an.
- Über die Kachel „Gemeinsamer Antrag“ und anschließend „Meine Flächen“ kommen Sie zu Ihrer Flächenbearbeitung.
- In der Menüleiste links „Schlagerfassung FNN“ können Sie unter „Schutzgebiete“ die entsprechenden Kulissen auswählen.
Wo darf Glyphosat außerhalb der oben genannten Gebiete noch angewendet werden?
- Im Einzelfall, wenn vorbeugende (geeignete Fruchtfolge, geeigneter Aussaatzeitpunkt, mechanische Bearbeitung, Pflugeinsatz) und andere technische Maßnahmen nicht geeignet sind.
- Vorsaat- oder Stoppelbehandlungen zur Bekämpfung von:
- ausdauernden Problemunkräutern (wie Ackerkratz-distel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke) nur auf Teilflächen;
- Unkraut, Mulch- und Ausfallkulturen auf erosionsge-fährdeten Flächen (= CCWasser1, CCWasser2 oder CCWind).
- Auf allen Ackerflächen, die in Mulch- oder Direktsaat bearbeitet werden, jedoch nicht in WSG.
- Eine Anwendung auf Grünland ist nur auf betroffenen Teilflächen zulässig:
- zur Narbenerneuerung, wenn die Nutzung des Grünlands nicht wirtschaftlich oder die Verfütterung die Tiergesund-heit gefährdet,
- zur Vorbereitung einer Neuanasaat auf erosionsgefähr-deten Flächen oder auf denen Pflugeinsatz verboten ist.
Pflanzenschutz entlang von Gewässern
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern, ausgenommen kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, gilt ab Böschungsoberkante:
- ein Abstand von 10 Metern oder
- von 5 Metern, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist.
Weitere Anwendungsbestimmungen u.a. in Naturschutzgebieten finden Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW unter www.landwirtschaftskammer.de

Fördern Zwischenfrüchte den Drahtwurmbesatz?
veröffentlicht am: 16.07.2021
Auf betroffenen Flächen finden sich häufig mehrere Generationen von Drahtwürmern nebeneinander, wodurch es jedes Jahr zu Fraßschäden an Kulturpflanzen kommen kann.
Folgende Hintergründe zum Thema Drahtwurmbesatz finden Sie im Rundbrief:
- Was ist ein Drahtwurm?
- Wie verläuft der Lebenszyklus des Schnellkäfers?
- Wodurch werden Drahtwürmer gefördert?
- Welche Kulturpflanzen sind betroffen?
- Wie kann der Drahtwurmbesatz reguliert werden?
Durch die richtigen Zwischenfrüchte lassen sich Drahtwürmer sogar reduzieren!
Zwischenfruchtgemenge - auf die richtige Mischung kommt es an!
veröffentlicht am: 05.07.2021
Zwischenfruchtmischungen gibt es wie Sand am Meer, doch sind nicht alle empfehlenswert. Die Zusammenstellung einer eigenen Mischung kann Vorteile sowohl hinsichtlich der Zwischenfruchtwirkung als auch ihres Gelbeutels haben. Es lohnt sich folglich über eine Eigenmischung Gedanken zu machen.
Im folgenden Merkblatt finden Sie verschiedene Mischungsbeispiele von Winterzwischenfrüchten mit entsprechenden Saatmengenverhältnissen, Saatgutkosten und ihrer Fruchtfolgeeignung: Merkblatt Zwischenfruchtgemenge (pdf 303 KB)

Ausblick Weizenqualität
veröffentlicht am: 30.06.2021
Die Landwirtschaft erwartet in diesem Jahr hohe Erträge und gute Weizenqualitäten. Aber gerade die Qualitätsbildung von Winterweizen ist kaum steuerbar, da sie von vielen Faktoren abhängt. Was jetzt noch den Rohproteingehalt negativ beeinflussen kann, lesen Sie hier: Ausblick Weizenqualität 2021 (490 KB)
Wintergerste schiebt das Fahnenblatt – jetzt fertig düngen!
veröffentlicht am: 03.05.2021
Trotz des kalten Aprils ist die Wintergerste langsam und kontinuierlich ge-wachsen. Die Bestände schieben aktuell das Fahnenblatt (BBCH 37).
Mit den angekündigten Niederschlägen zum Ende der ersten Maiwoche sollte die Düngung JETZT abgeschlossen werden.
Was gilt es zu beachten:
- Die steigenden Bodentemperaturen (aktuell 16°C in 10 cm Tiefe) führen zu einer Zunahme der N-Mineralisation in den nächsten Tagen.
- Auf tiefgründigen Lößlehmen ist der Herbst-Nmin-Wert nicht ausgewaschen, sondern weiterer pflanzenverfügbarer Stickstoff befindet sich in 90-150 cm Tiefe. Die Wurzeln haben diesen Bereich erschlossen und haben Zugriff auf diesen Stickstoff.
- Je nach Niederschlag und Düngetermin noch keine volle Wirkung der Schossergabe.
Die Abschlussgabe muss sich an der bisherigen N-Düngung und der organischen Düngung im Betrieb orientieren. Selbst für Ertragsniveaus von 9 und mehr t/ha sind folgende Gesamt-N-Düngehöhen ausreichend:
- ohne organische Düngung: max. 140 kg N/ha
- mit regelmäßiger organischer Düngung: verstärkte N-Mineralisation berücksichtigen, max. 110-120 kg N/ha

Stickstoffverlagerung - Wo ist der Nmin hin?
veröffentlicht am: 26.03.2021
Nitrat ist im Boden mobil. Es ist wasserlöslich und wird mit dem Bodenwasser transportiert. Wenn von Nmin gesprochen wird, ist damit der mineralisierte Stickstoff gemeint.
Um die Verlagerung von Stickstoff zu untersuchen, wurde ein tiefgründiger Lößlehm-Standort im Main-Kinzig-Kreis bis 2,1 m beprobt.
Die Ergebnisse können Sie in folgendem Rundbrief nachlesen: Rundbrief Stickstoff-Verlagerung (pdf 320 KB)

Veröffentlichung: Anlage von Erosionsschutzstreifen
veröffentlicht am: 11.03.2021
Pecoroni, D. & M. Peter (2021): Anlage von Erosionsschutzstreifen
Bodenschutz in Hessen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Download unter: umwelt.hessen.de (pdf 10 mb)
Hauptsache gedüngt?
veröffentlicht am: 02.03.2021
Das Wetter ist frühlingshaft und warm, die Ackerfrüchte zeigen dort, wo Kahlfröste herrschten, wieder leichte Grüntöne und die, die unter einer tiefen Schneedecke lagen, prahlen mit einem satten Grün.
Die Nächte sind noch kalt, die Wettervorhersage meldet für die kommenden Tage zudem wieder deutliche Minusgrade in der Nacht.
Es brennt also noch nichts an – solche Gleise (siehe Foto) schädigen den Boden nachhaltig...!
Bitte warten Sie mit der Düngung, bis die Flächen tatsächlich befahrbar sind!

Kalender zur Ausbringung von organischen Düngern
Rundbrief zur Schossergabe und zur Maisaussaat
veröffentlicht am 23.02.2021
Auf der Grundlage der Düngeverordnung haben wir für Sie Kalender zur Ausbringung organischer Dünger zusammengestellt.
In diesen Kalendern finden Sie für die verschiedenen Anbaufrüchte:
- Zeiträume, in denen eine Ausbringung nach Düngeverordnung erlaubt ist,
- aber auch Zeiträume, in denen eine Ausbringung im Sinne eines effizienten Düngereinsatzes sinnvoll ist
- sowie vernünftige Ausbringungsmengen.
- Kalender für Gülle und Gärrest (pdf 595 KB)
- Kalender für Festmist und Kompost (pdf 600 KB)
- Kalender für Hühnertrockenkot (HTK), Geflügelmist und separiertem Gärrest (pdf 610 KB)
Für Flächen innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV ("rote Gebiete") gelten folgende Kalender zur Ausbringung organischer Dünger:
- Gebiete nach § 13a DüV: Kalender für Gülle und Gärrest (pdf 595 KB)
- Gebiete nach § 13a DüV: Kalender für Festmist und Kompost (pdf 600 KB)
- Gebiete nach § 13a DüV: Kalender für Hühnertrockenkot (HTK), Geflügelmist und separiertem Gärrest (pdf 610 KB)